Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr Reinigungs- und sonstige GebĂ€udedienstleistungen

  • 1 Allgemeines / Geltungsbereich
  1. FĂŒr alle Leistungen, Lieferungen und Angebote der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement gelten ausschließlich die hier niedergeschriebenen Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Leistung als anerkannt. Dies gilt ebenso fĂŒr kĂŒnftige GeschĂ€fte, auch wenn nicht ausdrĂŒcklich auf sie Bezug genommen ist.
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die von der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement nicht ausdrĂŒcklich schriftlich anerkannt werden, sind fĂŒr die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrĂŒcklich widersprochen wurde.
  3. Soweit individuelle vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die Allgemeinen GeschÀftsbedingungen nur ergÀnzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen individuellen vertraglichen Vereinbarungen und den Allgemeinen GeschÀftsbedingungen haben die individuell vertraglichen Vereinbarungen Vorrang.
  4. Abweichungen von diesen AGB und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn die Böblinger Aktiv GebÀudemanagement sie schriftlich bestÀtigt.
  • 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Informationen und Preise aus Prospekten, Katalogen, Mailings oder Ă€hnlichen Werbematerialien sind freibleibend und fĂŒr die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement nicht bindend.
  2. Unaufgeforderte bei der Böblinger Aktiv GebÀudemanagement eingehende AuftrÀge gelten nur dann als angenommen, wenn diese schriftlich bestÀtigt werden oder die Leistung/Lieferung von Böblinger Aktiv GebÀudemanagement erbracht wird.
  3. Soweit nicht anders angegeben, hĂ€lt sich die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement an seine Angebote fĂŒr die Dauer von 30 Tagen ab deren Erstellungsdatum gebunden.
  • 3 Preise
  1. Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen Ă€ndern sich die Preise entsprechend im prozentualen VerhĂ€ltnis.
  2. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzĂŒglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Preise fĂŒr KaufgegenstĂ€nde verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Sitz der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement einschließlich normaler Verpackung.
  4. In den angegebenen Preisen fĂŒr Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, keine Kosten fĂŒr ggfs. zur Reinigung benötigte HubarbeitsbĂŒhnen, GerĂŒste oder sonstige SondergerĂ€te bzw. AusrĂŒstungen enthalten. Diese werden, sofern erforderlich, vom Auftraggeber bereitgestellt oder von der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement gesondert in Rechnung gestellt. Arbeiten, die mit bis zu vier Meter hohen Leitern ausgefĂŒhrt werden können, sind im Preis enthalten.
  5. Dienstleistungen, die entgegen der Vereinbarung nach §4 (2) auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn- oder Feiertagen oder zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen, werden mit den fĂŒr Arbeitslöhnen ĂŒblichen AufschlĂ€gen in Höhe von 100% berechnet.
  • 4 Art und Umfang der Leistung
  1. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszufĂŒhren.
  2. Reinigungsarbeiten werden grundsĂ€tzlich an Werktagen zu den ĂŒblichen Arbeitszeiten zwischen 06.00 Uhr und 22.00 Uhr ausgefĂŒhrt. Abweichungen hiervon bedĂŒrfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  3. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind im pauschalen Monatsfestpreis bereits Feiertage berĂŒcksichtigt. FĂ€llt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag, besteht weder Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung, noch auf KĂŒrzung der Rechnung.
  4. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement stellt die fĂŒr die Reinigungsarbeiten erforderlichen GerĂ€te, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf seine Kosten zur VerfĂŒgung. Hiervon unberĂŒhrt bleibt §3 (4).
  5. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Papier- und MĂŒlltonnen, sowie, falls erforderlich, einen fĂŒr die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, GerĂ€te) verschließbaren Raum, Schrank o. Ă€. auf seine Kosten zur VerfĂŒgung.
  6. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrĂŒcklich schriftlich vereinbart wird.
  7. Das eingesetzte Personal wird durch die Objektleiter der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ĂŒberwacht und erhĂ€lt auch seine Anweisungen ausschließlich von diesen. BezĂŒglich des Weisungsrechts ist der Objektleiter Vertreter der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement.
  8. Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement sorgt fĂŒr angepasste Arbeitskleidung des eingesetzten Personals.
  • 5 Obliegenheiten des eingesetzten Personals
  1. Dem eingesetzten Personal ist es ausdrĂŒcklich untersagt, Einblick in SchriftstĂŒcke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie SchrĂ€nke, Schreibtische oder sonstige BehĂ€ltnisse zu öffnen.
  2. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, ĂŒber alle GeschĂ€fts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem ArbeitsverhĂ€ltnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
  3. Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, alle GegenstĂ€nde, die in den zu reinigenden RĂ€umen gefunden werden, unverzĂŒglich beim Auftraggeber abzugeben.
  4. Dem eingesetzten Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch fĂŒr Kinder.
  • 6 Obliegenheiten des Auftraggebers
  1. Die zur AusfĂŒhrung der Arbeiten notwendigen SchlĂŒssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur VerfĂŒgung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber hat dafĂŒr Sorge zu tragen, dass die zu reinigenden FlĂ€chen fĂŒr das Reinigungspersonal ungehindert zugĂ€nglich sind.
  3. Vor der TĂ€tigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet auf besondere rĂ€umliche Gegebenheiten, insbesondere auf nicht erkennbare, eventuelle Schadenrisiken die bei DurchfĂŒhrung der Arbeiten auftreten können, hinzuweisen.
  4. Können die beauftragten Arbeiten aus GrĂŒnden die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgefĂŒhrt werden, so trĂ€gt der Auftraggeber fĂŒr alle Löhne, Fahrgeld, RĂŒstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.
  5. SchadensersatzansprĂŒche aufgrund fehlender Hinweise durch den Auftraggeber können nicht geltend gemacht werden.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar ArbeitskrĂ€fte der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement abzuwerben oder ohne Zustimmung derselben zu beschĂ€ftigen. Bei sich wiederholenden Arbeiten besteht diese Verpflichtung fĂŒr eine Dauer von 6 Monaten nach Vertragsbeendigung fort.
  • 7 Liefer- und Leistungszeiten
  1. Liefer- und Leistungstermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedĂŒrfen der Schriftform.
    Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement die Lieferung bzw. Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, witterungsbedingte AusfĂ€lle, Aussperrungen, behördliche Anordnung usw., wenn sie bei Lieferanten der Bedeke Aktiv GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat das Unternehmen auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzĂŒglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfĂŒllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurĂŒckzutreten.
  2. Wenn die Behinderung lĂ€nger als drei Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfĂŒllten Teils vom Vertrag zurĂŒckzutreten. VerlĂ€ngert sich die Lieferzeit oder wird die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine SchadensersatzansprĂŒche herleiten. Auf die genannten UmstĂ€nde kann sich die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzĂŒglich benachrichtigt.
  3. Sofern die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat, oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine VerzugsentschĂ€digung in Höhe von 0,5% fĂŒr jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. DarĂŒber hinausgehende AnsprĂŒche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober FahrlĂ€ssigkeit der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement.
  4. Böblinger Aktiv GebÀudemanagement ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  • 8 Abnahme und GewĂ€hrleistung
  1. Die Leistungen der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfĂŒllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzĂŒglich – spĂ€testens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begrĂŒndete Einwendungen erhebt.
  2. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Baureinigung) der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spĂ€testens zwei Arbeitstage nach Meldung der Fertigstellung durch die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement gilt die Leistung als nicht abgenommen.
  3. Sollten an der von der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement erbrachten Leistung MĂ€ngel festgestellt werden können, so hat der Auftraggeber diese umgehend, spĂ€testens jedoch innerhalb von zwei Werktagen schriftlich und spezifiziert zu rĂŒgen. Er hat diese MĂ€ngel dann so zu bezeichnen, dass eine Beseitigung der MĂ€ngel ohne weitere Nachforschungen umgehend möglich ist. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ist dann verpflichtet und berechtigt, fĂŒr eine unentgeltliche Nachbesserung zu sorgen. Sollte die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement dieser Verpflichtung nicht nachkommen oder sollte die Nachbesserung unmöglich sein, hat der Auftraggeber nach Setzung einer fruchtlos verlaufenden, angemessenen Nachfrist das Recht, das vereinbarte Entgelt angemessen zu mindern. Kommt der Auftraggeber der RĂŒgepflicht in der oben bezeichneten Frist und Form nicht nach, entfallen sĂ€mtliche ihm zustehenden AnsprĂŒche wegen tatsĂ€chlich vorhandener oder vermeintlicher MĂ€ngel in der von der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement
  4. erbrachten Leistung.
  5. Eine GewĂ€hrleistung fĂŒr normale Abnutzung besteht nicht.
  6. GewĂ€hrleistungsansprĂŒche gegen die Bedeke Aktiv GmbH stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
  7. Die vorstehenden AbsĂ€tze enthalten abschließend die GewĂ€hrleistung fĂŒr die Leistungen und schließen sonstige GewĂ€hrleistungsansprĂŒche oder Schadensersatz jeglicher Art aus.
  • 9 Haftung
  1. FĂŒr SchĂ€den, die nachweislich auf die Leistungen der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement zurĂŒckzufĂŒhren sind, haftet die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers wird ihm ein konkreter Versicherungsnachweis ausgehĂ€ndigt.
  2. SchĂ€den werden grundsĂ€tzlich durch den Versicherer der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement reguliert. Ein darĂŒber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass Mitarbeiter der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement auch insoweit grobfahrlĂ€ssig oder vorsĂ€tzlich gehandelt haben.
  3. FĂŒr SchĂ€den, die der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement nicht unverzĂŒglich gemeldet werden, entfĂ€llt die Haftung.
  4. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 10 Auftrags- und Vertragslaufzeiten sowie KĂŒndigung bei DauerschuldverhĂ€ltnissen
  1. Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche AuftragsbestÀtigung zugeht.
  2. Die Vertragslaufzeit wird bei sich wiederholenden Arbeiten auf zwei Jahre festgeschrieben und verlĂ€ngert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn dieses nicht drei Monate vor Vertragsablauf per Einschreiben gekĂŒndigt wird.
  3. Im Falle einer vorzeitigen unberechtigten KĂŒndigung durch den Auftraggeber hat die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 25% der NettoumsĂ€tze der Restlaufzeit des Vertrags ab KĂŒndigungszeitpunkt zuzĂŒglich der jeweils gĂŒltigen Umsatzsteuer. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweisen kann.
  4. Ist der Auftraggeber trotz zweier erfolgter Mahnungen durch die Bedeke Aktiv GmbH mehr als 4 Wochen in Zahlungsverzug, hat die Bedeke Aktiv GmbH das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kĂŒndigen. Die Bedeke Aktiv GmbH hat in diesem Falle einen Schadenersatzanspruch in dem in (2) bezifferten Umfang.
  5. Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrags hauptsĂ€chlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder RechtsverĂ€nderung im Bereich der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement wird der Vertrag nicht berĂŒhrt.
  • 11 Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fĂ€llig. SkontoabzĂŒge werden nicht anerkannt.
  2. Bei VertrÀgen auf wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Auftrags stellt die Böblinger Aktiv GebÀudemanagement seine Leistung jeweils zum 01. des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist dann binnen 14 Tage ohne Abzug zur Zahlung fÀllig.
  3. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunĂ€chst auf dessen Ă€ltere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber ĂŒber die Art der folgenden Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement berechtigt, die Zahlung zunĂ€chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ĂŒber den Betrag verfĂŒgen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  5. Mahnungen werden dem Auftraggeber mit 10,00 EUR in Rechnung gestellt. GerĂ€t der Auftraggeber in Verzug, so ist die Bedeke Aktiv GmbH berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Verzugszinsen i. H. von 5% ĂŒber dem jeweils gĂŒltigen Basiszinssatz gem. §247 BGB zu berechnen.
  6. SĂ€mtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die im Zahltext der Rechnung angedruckte Bankverbindung zu leisten.
  7. Wenn der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement UmstĂ€nde bekannt werden, die die KreditwĂŒrdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder sich dieser der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement gegenĂŒber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug befindet, oder Schecks nicht eingelöst werden, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fĂ€llig. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und bis zur vollstĂ€ndigen Zahlung alle Lieferungen und Leistungen abzubrechen.
  8. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, ZurĂŒckbehaltung oder Minderung, auch wenn MĂ€ngelrĂŒgen oder GegenansprĂŒche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die GegenansprĂŒche rechtskrĂ€ftig festgestellt wurden und unstreitig sind. Zur ZurĂŒckbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen GegenansprĂŒchen aus demselben VertragsverhĂ€ltnis berechtigt.
  9. Das Recht des Auftraggebers, SicherheitsbetrĂ€ge fĂŒr die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle GewĂ€hrleistungsansprĂŒche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
  • 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
  1. FĂŒr diese GeschĂ€ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement und deren Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Als Gerichtsstand gilt, soweit rechtlich zulĂ€ssig, ausschließlich der in das Handelsregister eingetragene Sitz der Bedeke Aktiv GmbH in Stuttgart.
  3. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser GeschĂ€ftsbedingungen bleibt die Geltung der ĂŒbrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprĂŒnglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nĂ€chsten kommt.
  • 13 Sonstiges
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass geschĂ€ftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulĂ€ssig, EDV-mĂ€ĂŸig gespeichert und verwaltet werden.
  2. Die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ist berechtigt, AnsprĂŒche aus seinen GeschĂ€ftsverbindungen an Dritte abzutreten.
  3. Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement ist berechtigt, ihre Pflichten aus dem jeweiligen VertragsverhĂ€ltnis mit dem Auftraggeber auf Dritte zu ĂŒbertragen.
  4. Der Abschluss eines Dienstvertrages begrĂŒndet keine arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement und dem Auftraggeber. Insbesondere haftet die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement nicht fĂŒr Verpflichtungen des Auftraggebers aus einem vorhergehenden ArbeitsverhĂ€ltnis. Bei Übernahme von ReinigungskrĂ€ften des Auftraggebers ist die Böblinger Aktiv GebĂ€udemanagement fĂŒr Sozialleistungen die durch das vorherige ArbeitsverhĂ€ltnis zustande gekommen sind, durch den Auftraggeber befreit.

Allgemeine GeschÀftsbedingungen Stand: 07/2024